Unser Lexikon

Hier finden Sie alle wichtigen Begriffe und Definitionen rund um agiles und klassisches Projektmanagement.

Kooperation

Kooperation beschreibt eine Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit in einer Kooperation ist freiwillig. Es gibt keine Über- oder Unterordnung der Zusammenschlusspartner. Sie hat das Ziel, Kompetenzen gemeinsam zu nutzen bzw. das eigene Wissen durch zusätzliche Informationen des Partners zu vergrößern. Die wirtschaftliche Selbständigkeit wird nur in einem geringen Maße eingeschränkt, nämlich in dem Bereich, der mit dem Partner zusammen betrieben wird. Die rechtliche Selbständigkeit beider Unternehmen bleibt bestehen. Die Rechtsgrundlage besteht aus Verträgen (gemeinsame Willenserklärungen). Sie sind jederzeit und einseitig auflösbar. Jedes Unternehmen kann nach der Auflösung der Kooperation alleine am Markt weiteragieren. Eine Kooperation kann horizontal (im gleichen Marktsegment) oder vertikal (zwischen nachgelagerten Unternehmen) gebildet werden.