Im Kontext des IKS spricht man von einem vereinheitlichten oder auch einheitlichen Risikoverständnis, wenn mehrere Personen oder Abteilungen (z. B. Prozess Orga, Beauftragenwesen [z.B. Compliance], Interne Revision) eine vergleichbare Aussage über das Brutto- bzw. Nettorisiko vornehmen können. Diese basiert notwendigerweise auf einer vereinheitlichten Bewertungsbasis (Was wird bewertet?) und wird mit der gleichen Bewertungsterminologie vorgenommen.