Bedeutet im Arbeitsrecht die Zeit zwischen zwei Arbeitstagen. Die tägliche Ruhezeit umfasst mindestens 11 Stunden und ist im Arbeitszeitgesetz geregelt. In bestimmten Branchen (Gesundheit, Gaststätten, Verkehrsbetriebe, Polizei, Feuerwehr, Rundfunk…) können diese Ruhezeiten auch auf 10 Stunden verkürzt werden, wenn innerhalb von 4 Wochen/ Kalendermonat ein entsprechender Ausgleich durch die Verlängerung von anderen Ruhezeiten auf 12 Stunden erfolgt. Der Betriebsrat hat nach dem Betriebsverfassungsgesetz darüber zu wachen, dass das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird.