Eine Probezeit dient dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer innerhalb einer bestimmten Frist, sowohl die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers als auch die Arbeitsbedingungen des Arbeitsgebers zu erproben. Sofern eine der Vertragsparteien nicht überzeugt ist, kann sie relativ kurzfristig das Arbeitsverhältnis beenden. Eine Probezeit wird meist mit einer Dauer von 3 bis max. 6 Monaten vereinbart. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, dass ein Arbeitsverhältnis eine Probezeit enthalten muss. Für die Dauer einer vereinbarten Probezeit gilt nach BGB eine Kündigungsfrist von zwei Wochen in den ersten sechs Monaten einer vereinbarten Probezeit. Über Tarifverträge oder privatrechtlich können abweichende Kündigungsfristen vereinbart werden.