Zu der persönlichen Verteilzeit zählen alle Zeiten, die durch ein persönliches Unterbrechen der Tätigkeit hervorgerufen werden. Dies sind zum Beispiel: Einnahme von Verpflegung, persönliche Verrichtungen, Kaffeepausen, Gespräche mit Kolleg/innen privater Art, Rücksprachen in persönlichen Angelegenheiten