In einer Pausenregelung werden die Pausenzeiten für Mitarbeiter eines Unternehmens festgehalten. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass sie mit den gesetzlichen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), des geltenden Tarifvertrags oder der Betriebsvereinbarung im Einklang ist. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des ArbZG stehen einem Mitarbeiter bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs und bis zu neun Stunden mindestens 30 Minuten Pause zu. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt sind es 45 Minuten.