Um werdende Mütter vor den Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen wurde durch den Gesetzgeber ein Mutterschutzgesetz erlassen. Die damit verbundenen Mutterschutz-Fristen betragen 6 Wochen vor und 8 Wochen nach dem Entbindungstermin. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten wird diese Frist auf 12 Wochen nach der Entbindung verlängert. Innerhalb der Fristen erfolgt eine Freistellung durch den Arbeitgeber.