Ist die Abkürzung für: Mindestanforderung an das Risikomanagement (z.B. für Kreditinstitute). Diese werden über Verwaltungsanweisungen in Rundschreiben der BaFin an deutsche Finanzinstitute und Versicherungen veröffentlicht. Sie sind ein Instrument der Finanzmarktaufsicht zur Ausgestaltung des Risikomanagements.