Unter der Lohnfortzahlung wird die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber verstanden, welche im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt ist. Ein Anspruch darauf besteht für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zu einer Dauer von 6 Wochen, sofern den Arbeitnehmer kein Verschulden trifft. Der Anspruch entsteht erst ab einer vierwöchigen ununterbrochenen Dauer des Arbeitsverhältnisses.