Zusammenfassung mehrere rechtlich selbständiger aber beherrschter Unternehmen unter der Leitung eines herrschenden Unternehmens. Das Ausmaß der wirtschaftlichen Abhängigkeit kann sehr unterschiedlich sein. Die finanzielle Beteiligung muss gegeben sein, um als Konzern zu gelten. Die Beteiligungsquote entscheidet über den möglichen Einfluss. Ein Stammhauskonzern besteht dann, wenn die Konzernleitung weiterhin die eigenen operativen Geschäftsbereiche fortführt. Werden diese Bereiche von der Konzernleitung in selbständigen Unternehmen abgekoppelt, entsteht eine Holding.