Bei einer Holding wird die Konzernspitze organisatorisch und rechtlich verselbständigt und von der Durchführung operativer Geschäfte getrennt. Die Obergesellschaft hält Anteile an rechtlich selbständigen organisatorischen Einheiten und nimmt nur bestimmte Aufgabe zentral war (Dezentralisation). Sie kann aus einem Stammhauskonzern entstehen (siehe Konzern). Aufgaben können sein, die Steuerung der Kapitalflüsse (Finanzholding), zusätzlich strategische Entscheidungen fällen (strategische Managementholding) und weiterhin in das operative Geschäft zu beeinflussen (operative Management-Holding).