Bei einer externen Revision kann es sich um ein unternehmensexternes Prüfungsorgan wie z.B. Wirtschaftsprüfer, Steuer- und Unternehmensberater handeln, welcher damit beauftragt ist z. B. den Jahresabschluss im Kontext des Aktiengesetzes zu prüfen. Im Finanzdienstleistungssektor prüfen öffentlich bestellte Prüfer der BaFin oder der Bundesbank in regelmäßigen Abständen die Institute gemäß §44 KWG.